Danke, das klingt ja vielversprechend (Allgemeines Forum)

Tob, Sonntag, 27.04.2025, 12:10 (vor 240 Tagen) @ ruvox

Die Formulierung ist dabei so zu lesen, dass sobald irgendwelche der reservierten Plätze nicht eingenommen werden konnten, Anspruch auf Rückzahlung des vollständigen Reservierungsentgelts besteht.

Ich fahre mehrmals im Jahr zwischen S-H und Ba-Wü und da ist es nahezu die Regel, dass man irgendeinen Anschlusszug verpasst.

Ich hatte erst kürzlich einen Fall aus 11/2024 eingereicht: RE -> ICE -> ICE -> RE, wobei beim ersten ICE ein Ersatzzug mit verringerter Anzahl von Sitzplätzen fuhr und meine Reservierung nicht berücksichtigt wurde.
Im zweiten ICE konnte ich meine Reservierung aber wahrnehmen.
Als Antwort erhielt ich: "Die von Ihnen zur Erstattung vorgelegte Reservierung wurde genutzt."
Deswegen habe ich jetzt auch gezweifelt, ob die Reservierung erstattet wird, wenn sie teilweise genutzt wird.

Blöderweise habe ich aber mir keine Notiz zum eingereichten Antrag gemacht, so dass ich rückwirkend nicht 100%-ig ausschließen möchte, dass mir ein Fehler unterlaufen ist.


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