Teilweise genutzte Reservierung voll erstattungsfähig? (Allgemeines Forum)

EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 27.04.2025, 11:21 (vor 241 Tagen) @ JanZ

Wir hatten auch mal den Fall: Reservierung im ICE Bremen-München. Statt Zugvereinigung in Hannover war ein außerplanmäßiger Umstieg erforderlich und die Reservierung damit nur Bremen-Hannover nutzbar. Trotzdem wurde das Entgelt problemlos zurückerstattet.

ich hatte vor kurzen den Fall das der IC2 unterwegs endete, und ich nicht wie gewollt durch gefahren konnte, habe die Fahrt dann dort mit meiner BC100 abgebrochen habe, und zusätzlich noch 6,50€ bekommen, obwohl es eine kostenlose Reservierung vom Schalter war.

Bin dann anders gefahren, mit eben einen neuen Beförderungsvertrag.
Damit hatte ich eigentlich nicht gerechnet, der hat dann auch gleich wieder um +90 zugesetzt.

Bei einem anderen Fall, mit Verspätung wurden die Plätze genutzt, keine Erstattung was richtig war, hatte sie auch nur mit eingereicht, zum darstellen, das ich so fahren wollte.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


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