Gar nicht - ist beides verboten ;) (Allgemeines Forum)

gnampf, Montag, 26.05.2025, 15:23 (vor 203 Tagen) @ J-C

Die Schuhe machen auch Dreck, gerade im Winter, also ausziehen bevor man den Zug betritt?
Und was ändert es am Mundgeruch, wenn man den DÖner draußen verspeist und dann in den Zug steigt?

Verboten im rechtlichen Sinne ist der Döner aber genauswenig wie das telefonieren (mit oder ohne Lautsprecher), etc. Ob es im Sinne der Beförderungsbedingungen verboten ist kann man sich trefflich streiten, da die Klausel dort nunmal derart allgemein gehalten ist, das alles und nichts verboten sein kann. Ich könnte auch sagen das mich deine Anwesenheit über Gebühr stört, und du somit nicht mitfahren darfst. Was da z.B. die Nutzung des Lautsprechers angeht: viele stört es, hält sie aber nicht davon ab es selbst zu machen... es stört nämlich nur wenn das die anderen machen. Und da es somit viele machen wirds wohl nicht durch die schwammige Klausel verboten sein. Gleiches für den Döner-Verzehr.


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