Noch mal für Laien (also für Dich?) (Allgemeines Forum)

Hustensaft, Sonntag, 25.05.2025, 14:05 (vor 205 Tagen) @ südkreuz

"nicht geeignet" ist das bestimmt nicht. Wenn kein Messer, dann keine Taten (um es mal für Querus verständlich auszudrücken).

Wenn eine Maßnahme nicht den gewünschten Effekt hat, dann ist sie eben nur in der Theorie, aber nicht in der Praxis geeignet - bei der Beurteilung der Geeignetheit kommt es aber spätestens nach einer gewissen Erprobungsphase darauf an, ob in der Praxis der gewünschte Effekt erreicht wird, wobei noch zugestanden wird, dass "nachgelegt" werden kann, etwa durch flächendeckende Kontrollen. Sind diese aber, davon ist auszugehen, nicht möglich, fehlt es weiterhin an der Geeignetheit.

Es geht um eine Abwägung eines minimalen Eingriffs mit einem (gerne eingeräumt,) zweifelhaften Effekt.

Um den geht es aber genau nicht.

Macht Karlsruhe regelmäßig; hier ist meine Prognose: kurzer Ablehnungsbrief, nicht angenommen.

Möglich, aber keineswegs sicher - und tatsächlich auch von der Besetzung des Gerichtes abhängig, unter Harbarth ist das wieder wesentlich "politiktreuer" als es das unter früheren Präsidenten war.

Wer darin Bürgerrechtsdemontage sieht, hat einen Knick in der verfassungsrechtlichen Pupille.

Ohne unsachliche Argumente kannst Du es wohl nicht! Unser Grundgesetz hat ein paar sehr einfache Regeln: Erlaubt ist, was nicht verboten ist. Verbote bedürfen guter Gründe, wobei es auch weder gravierende Vollzugsdefizite - das ist hier der klar Fall - noch übermäßige Eingriffe geben darf. Und die Verteidigung der Freiheit fängt auch bei Kleinigkeiten an, das ist genau dieselbe schwachsinnige Logik wie bei mancher Datenschutzdiskussion, dass man doch nichts zu verbergen habe.


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