Zu viel Aufregung (Allgemeines Forum)

Hustensaft, Sonntag, 25.05.2025, 13:13 (vor 205 Tagen) @ südkreuz

Wenn man im ersten Semester aufgepasst hätte, wüsste man, dass zur Abwägung auch die Schwere des Grundrechtseingriffs gehört. Das "Grundrecht auf das Mitführen von Messern" (zur Definition mag man gerne debattieren) ist nur ein mikroskopisches Anhängsel des allgemeinen Persönlichkeitsrechts;

Und solche Antworten zeigen, dass Du aus dem ersten Semester nichts mitgenommen hast, so Du das überhaut gehört hast. Die Eingriffstiefe in ein Grundrecht spielt keine Rolle, sofern der Grundrechtseingriff nicht geeignet ist, so einfach ist das.

Hat schon mal irgend jemand von den Aufregern einen tatsächlichen Eingriff erfahren, weil er sich sozialadäquat mit seinem Obstmesser benommen hat? Ich vermute, das ist alles Aufregung um der Aufregung willen. Wenn jemand von "kriminalisieren" redet, heißt das meist "Ich finde es aber doof, dass das verboten ist" (ob nun mit Messer im Zug sitzen, jemanden beleidigen, nachts um drei die Bohrmaschine nutzen). Kein Bupo wird Euch was tun, regt Euch ab.

Auch das spielt keine Rolle und ist zudem ein rechtsstaatlich äußerst bedenklicher Ansatz: Der Bürger verhält sich damit rechtswidrig und ist darauf angewiesen, dass die Polizei im Fall der Kontrolle "Augenmaß" anwendet und auf die Ahndung der Rechtswidrigkeit - und genau darüber reden wir - verzichtet.

insofern ist die Behauptung eines dringenden Verdachts der Verfassungswidrigkeit typisches Querulantengefasel.

Komisch, selbst der verlinkte Artikel sowie weitere Fachliteratur gehen sehr deutlich in die Richtung - aber Hauptsache ein unsachliches Totschlagargument benutzt, typisches Pipi-Langstrumpf-Gehabe.


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