Naja, das ist ja indirekt gemeint (Allgemeines Forum)

J-C, In meiner Welt, Freitag, 02.05.2025, 20:35 (vor 235 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von J-C, Freitag, 02.05.2025, 20:36

Natürlich kann man nicht gegen jemanden vor Gericht ziehen, wenn nicht vorher konkret ein Schaden entsteht - also eben eine Mahnung. Aber letztlich kann vor Gericht ziehen auch meinen, es eben bis zum Rechtsweg eskalieren zu lassen. Das tu ich sogar ausdrücklich begrüßen, wenn andere Mittel erschöpft sind.

--
Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum