Schlußendlich hängt es an deiner Todesmutigkeit! (Allgemeines Forum)

TrainFW, Montag, 28.04.2025, 22:10 (vor 367 Tagen) @ Der Blaschke
bearbeitet von TrainFW, Montag, 28.04.2025, 22:11

Die angesprochenen 0,05% haben mich dann wohl am Wochenende getroffen....
Am Wochenende ging es mit einem SSP mit aufgehobener Zugbindung der Relation Helmstedt-Reinfeld über Berlin nach Hamburg (statt wie auf dem Ticket geplant und angegeben über Hannover) und von dort wie geplant nach Reinfeld....
Einen "Umweg" welchen ich auf der Relation Helmstedt-Reinfeld oder anders herum schon des Öfteren benutzt habe und bisher nie Probleme hatte.....

Im IC2431 nach Berlin gab es keine Beanstandung von der Zugchefin....
Im ICE2946 gab es dann aber das große Theater. Der Zugchef beharrte darauf, dass trotz aufgehobener Zugbindung ein Umweg über Berlin nicht zulässig sei. Ein Umweg hierüber sei nur dann zulässig, wenn ich hiermit schneller ans Ziel gelangen würde... Auf meine Nachfrage wo das denn konkret stände meinte er nur pampig: "In den Beförderungsbedingungen".....
Ich machte dann also jene Beförderungsbedingungen bei mir am Tablet auf und bat ihn darum mir die entsprechende Stelle zu zeigen.... Meinte der Zugchef: Ich habe keine Ahnung wo das genau steht. Ich habe das nur mal gehört, dass es diese Regelung gibt. Müssen Sie selbst mal suchen....
Schließlich wollte er meinen Ausweis haben und schrieb mir eine Fahrpreisnacherhebung über sage und schreibe 412€!!!!
Ich fiel bald vom Glauben ab....
Im Anschluss daran rief ich sofort einen befreundeten ZUB aus meinem Freundeskreis an. Jener war völlig entsetzt über das Verhalten des Zugchefs und machte sich auch selbst nochmal schlau bei seinem Vorgesetzten.... Ergebnis: Sein Vorgesetzter meinte ich seie im Recht und der "Umweg" seie aufgrund der aufgehobenen Zugbindung völlig zulässig....
Vergessen darf man hierbei ja auch nicht, dass die Verbindung über Berlin nach Reinfeld normal buchbar ist im DB Navigator.... Auch als SSP....

Habe bei der FN-Stelle nun Beschwerde eingereicht und hoffe, dass die 412€ dann erlassen werden... Andernfalls behalte ich mir vor damit vor Gericht zu ziehen.... Werde vorher aber wohl erstmal die kostenlose anwaltliche Erstberatung vom bekannten Herrn Dr.Böse in Anspruch nehmen, wenn es wirklich soweit kommt.... So kann es also auch kommen.... Habe ich nach unzähligen Jahren also tatsächlich mal einen Zugchef der ganz speziellen Sorte erhalten, der sich scheinbar damit brüstet eine FN nach der anderen zu schreiben....
Schrecklich....

Ich halte euch auf dem Laufenden wenn es zu meinem Fall etwas neues gibt

Gruß Ferdi


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