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TrainFW, Mittwoch, 30.04.2025, 11:53 (vor 235 Tagen) @ TrainFW
bearbeitet von TrainFW, Mittwoch, 30.04.2025, 11:57

Habe eben mal mit dem Eisenbahnbundesamt telefoniert wegen der Fahrpreisnacherhebung und dort mal um deren rechtliche Einschätzung gebeten.

Der Mitarbeiter meinte die EU-Veordnung regelt, dass man auch einen anderen Weg ans Ziel nutzen darf wie ich es getan habe.
Eine Beschränkung gibt es zwar, dass das kein außergewöhnlicher Umweg sein darf aber das wäre z.B von Köln nach München über Hamburg.
Mein Weg von Helmstedt über Berlin war definitiv zulässig und die Fahrpreiserhebung auf keinen Fall zulässig.....

Ist schon einmal gut zu wissen. Wenn die Stelle der Bahn sich also anstellt leite ich das Anliegen an das Eisenbahnbundesamt weiter.
Und klingt dann auch so als wenn ich mit einer Klage gute Aussichten hätte aber dazu wird es dann wahrscheinlich eh nicht kommen müssen, denn was das EBA die obige Rechtsaufassung vertritt, dann ist spätestens da die FN-Stelle dran und muss die FN aufheben....

Die Einschätzung des EBAs kommt vor allem deshalb auch gelegen, weil ich mir dann vorbehalte mich beim EBA noch zu beschweren über jenen Zugchef.


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