Hallo Problem, da bist du ja wieder ... (Fahrkarten und Angebote)

Hustensaft, Dienstag, 08.04.2025, 14:39 (vor 14 Tagen) @ Tobs

In der Zwischenzeit fährt die betroffene Person ja nicht schwarz - auch wenn kein Ticket vorgezeigt werden kann. ... In jedem Falle wäre natürlich die Bearbeitungsgebühr zu entrichten, aber für ist das noch etwas anderes als der Straftatbestand des Schwarzfahrens.

Formalrechtlich liegt hier keine Erschleichung von Leistungen vor, soweit korrekt. Dennoch hat der Kunde erst einmal den Ärger und das Problem, denn er wird zunächst als "Schwarzfahrer" behandelt, sprich erfasst und womöglich mehr. Auch hat der Kunde den Aufwand den Nachweis zu führen, dass er ein gültiges Ticket hatte, für einen Besucher aus Flensburg, der in Berchtesgaden bei der Bayerischen Regiobahn "erwischt" wurde, kein ganz einfaches Unterfangen (bewusst überzeichnet, aber das Problem besteht real), zudem muss er noch die 7 € bezahlen, obgleich er nichts für das Problem kann. Warum noch einmal stehe ich solchen digitalen Lösungen extrem ablehnend gegenüber?

Übrigens ist das mit der Chipkarte nicht besser, wenn die nicht lesbar ist, siehe oben - und das kommt vor, wobei die Ursache durchaus das Prüfgerät sein kann, der Kunde also überhaupt keinen Einfluss hat (ist mir schon passiert).


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