Verständnisfrage(n) [/ OT: Schwarzfahren] (Fahrkarten und Angebote)

Tobs, Region Köln/Bonn, Dienstag, 08.04.2025, 12:39 (vor 14 Tagen) @ EK-Wagendienst

Der Plan ist, das bestehende Ticket zum Monatsende zu kündigen.
Ab dem Folgemonat wird ein neues Ticket von einem anderen Anbieter in einer anderen App erworben, nämlich beim Verbund Rhein-Mosel, wie hierempfohlen. Damit lässt sich das Ticket auf mehreren Geräten gleichzeitig anbieten.

Das Problem ist, wie im laufenden Monat das alte Ticket noch genutzt werden kann.
Es befindet sich momentan im DB-Navigator auf dem Handy des Bruders der Betroffenen und lässt sich von dort nicht mehr wegbewegen.

Hallo,

wahrscheinlich wurde schon erfolgfrei versucht, nach dieser Anleitung, die analog für gewöhnlich Deutschland-Tickets gelten dürfte (Abschnitt: "Falls Sie das alte Smartphone nicht mehr haben") vorzugehen?

Falls ja, wurde auch versucht, den Navigator auf dem Handy des beschriebenen Bruders der Betroffenen zu de-, und sodann neu zu installieren? Habe ich selbst schon gemacht und konnte dann mein Abo, analog der zuvor verlinkten Anleitung, neu installieren.

Sollte auch das erfolgfrei verlaufen, müsste doch ein Anruf beim Abocenter (Tel.: 030-72022736; E-Mail: abo@bahn.de / Mo.-Fr. 8-18 Uhr) Abhilfe schaffen können. Mir wurde da immer sehr kompetent und unkompliziert geholfen.

In der Zwischenzeit fährt die betroffene Person ja nicht schwarz - auch wenn kein Ticket vorgezeigt werden kann. Der Buchungszeitpunkt ist im Ticket - für den aktuellen Monat -hinterlegt und es handelt sich um ein Abonnement, das mutmaßlich auch im Vormonat existierte. Aber selbst wenn letzteres unzutreffend sein sollte, müsste ersteres als Nachweis ausreichen. Zumal die Abbuchung in den Kontoauszügen nachgewiesen werden könnte. Ebenso könnte ja der Fall eintreten, dass der Akku plötzlich ausfällt. In jedem Falle wäre natürlich die Bearbeitungsgebühr zu entrichten, aber für ist das noch etwas anderes als der Straftatbestand des Schwarzfahrens. Persönlich würde ich daher bemüht sein, das Problem umgehend zu lösen, schon aus Eigeninteresse. Die bereits bezahlte Nutzung des ÖPNV würde ich aber sofort beanspruchen.


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