Anwendbarkeit des AJC ?? (Allgemeines Forum)

bahnfahrerofr., Samstag, 08.02.2025, 20:22 (vor 456 Tagen) @ Dr. Bahn
bearbeitet von bahnfahrerofr., Samstag, 08.02.2025, 20:25

(Die Frage, was ist, wenn der ZuB das AJC nicht kennt oder nicht anerkennen will? EBE? Fahrkarte zum Normalpreis

kaufen, die dann nicht erstattet wird?)


In den deutschsprachigen Ländern würde ich dazu tendieren, mir eine FN ausstellen zu lassen. Diese sollte dann mit Verweis aufs AJC niedergeschlagen werden. Gezahltes Geld hingegen ist erstmal weg. Ich schätze die Chance höher ein, die FN loszuwerden, als einen Vollpreis zurück zu bekommen.

Die Möglichkeit mir Aufhebung/Umbuchung durch Personal ist auch die einzige, die bei reservierungspflichtigen / Globalpreis-Zügen zur Verfügung steht. Nur in seltenen Fällen gibt es die Möglichkeit, noch spontan eine Reservierung zu kaufen (die 5,20€ im Frankreich-Verkehr sind dann z.B. auch "weg".), d.h. hier ist ein vorheriger Schalterbesuch (oder in Ausnahmefällen ein Gespräch mit dem ZuB) nötig.


Naja, der Theorie nach ist das so. Wenn man in Spanien und Frankreich unterwegs ist, kann es aber manchmal ratsam sein, auf eigene Kosten eine neue Reservierung zu holen, auch wenn man auf dem Geld dann vielleicht sitzen bleibt. Denn bis man zum Schalter kommt, und dran ist, sind die letzten Plätze vielleicht weg. Kommt natürlich auf die Verbindung an, aber im Zweifelsfall würde ich zum Beispiel bei verspätetem Zulauf auf Paris und geplanter Weiterfahrt nach Deutschland schnell zugreifen, wenn es für den nächsten Zug noch Semmeln zu 5,20€ gibt. Den Ärger an der Sperre würde ich für die Ersparnis nicht riskieren. Mit dem Zugpersonal kommt man in diesen Ländern ja nur noch in Ausnahmefällen mal am Bahnsteig ins Gespräch...

Das ist jetzt keine allgemein gültige Regel. Wenn man an einem Dienstag früh im November den ersten Alleozug ab Paris verpasst hat, kann man sich ruhig auch mal am Schalter anstellen, klar.


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