Anwendbarkeit des AJC ?? (Allgemeines Forum)

VT642, Samstag, 08.02.2025, 12:18 (vor 459 Tagen) @ AbschnittE
bearbeitet von VT642, Samstag, 08.02.2025, 12:18

@den Threadersteller: ich würde das Infoblatt zum AJC ausdrucken und mitnehmen und bereits im ersten verspäteten Zug um eine Verspätungsbestätigung bitten. Diese muss laut EU-Recht ausgestellt werden.


Danke! – Allerdings:

"haben Sie die Möglichkeit, einen anderen Zug des Eisenbahnverkehrsunternehmens zu benutzen, dessen Verkehrsleistungen Sie versäumt haben"

Im Verkehr nach Paris wäre das dann aber erst der nächste TGV, wenn ein TGV verpasst wurde.
(Wobei ich persönlich es eher wagen würde, den nächsten ICE ggf. auch ohne Reservierung zu nehmen, als es mit dem SNCF-Personal zu diskutieren...)

Es ist m.E. nicht relevant, wer das Wagenmaterial stellt, sondern wer der Betreiber ist. Und hierbei ist zwischen den ICE und TGV (mit Ausnahme der einzelnen Leistung aus München, die, wenn ich mich recht entsinne, auf der Gesamtstrecke von SNCF betrieben wird) nicht zu unterscheiden. Betreiber ist in Frankreich stets die SNCF und in Deutschland stets die DB.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum