Anwendbarkeit des AJC ?? (Allgemeines Forum)

EK-Wagendienst, EGST, Samstag, 08.02.2025, 12:52 (vor 459 Tagen) @ AbschnittE

@den Threadersteller: ich würde das Infoblatt zum AJC ausdrucken und mitnehmen und bereits im ersten verspäteten Zug um eine Verspätungsbestätigung bitten. Diese muss laut EU-Recht ausgestellt werden.


Danke! – Allerdings:

"haben Sie die Möglichkeit, einen anderen Zug des Eisenbahnverkehrsunternehmens zu benutzen, dessen Verkehrsleistungen Sie versäumt haben"

Im Verkehr nach Paris wäre das dann aber erst der nächste TGV, wenn ein TGV verpasst wurde.
(Wobei ich persönlich es eher wagen würde, den nächsten ICE ggf. auch ohne Reservierung zu nehmen, als es mit dem SNCF-Personal zu diskutieren...)

Auf alle den Zügen ist stehts Personal der SNCF und auch der DB Fernverkehr, selbst im TGV 9580 / 9583 bis/ab Marseille.
Die Kontrollen finden auch meist gemeinsam statt, und wer Zugführer in welchen Land ist, ist auch verschieden.

Mit SNCF Personal, besonders in Frankreich, zu diskutieren würde ich nicht machen, die können da sehr stur sein.
Aus dem Zug herausgebeten werden kann man schon in Saarbrücken, denn da beginnt die Reservierungspflicht, und auf die Reservierung wird genausten geschaut, und z.Z. haben die Züge auch einen Halt in Fornbach für die Polizei, da kann man dann auch noch heraus gebeten werden.

Aber es ist nicht so schlimm, es wird nach einer Lösung gesucht, ab Paris kann es dann schon ganz anders sein.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


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