Vorrangplätze sind keine Statusplätze. (Fahrkarten und Angebote)

JoeO, Braunschweig, Donnerstag, 06.02.2025, 21:19 (vor 40 Tagen) @ 611 040

Aber als Schwerbehindertenplatz setzt das m.E. einen solchen Ausweis (mit mindestens xGdB?) voraus. Oder sind doch Gehbehinderte gemeint, also reicht eine augenscheinliche Gehbehinderung (ggf. gehen am Stock, Rollator,..) aus?

Es reicht eine Gehbehinderung o.ä. aus. Die Plätze sind dafür gedacht, dass "Reisende mit einer Behinderung oder einer Mobilitätseinschränkung entspannt Platz nehmen können". Ein Nachweis ist nicht erforderlich, s.a. bahn.de/vorrangplaetze.


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