Sie begehen eine Straftat. Das dürfen sie nicht. (Fahrkarten und Angebote)

gnampf, Dienstag, 04.02.2025, 10:57 (vor 12 Tagen) @ ICE1021

naja, eine Straftat ist es nicht, sondern wir sind hier eher im Zivilrecht unterwegs.
In der Praxis bringt das ganze genau überhaupt nichts. Fängt ja schon damit an, dass nur auf Aufforderung der Platz freigegeben werden muss. Gegenüber anderen Reisenden ist man aber über seinen Status nicht auskunftspflichtig, also müsste man erstmal einen Zub rufen. Wird praktisch keiner machen, und die Wahrscheinlichkeit das der bei vollem Zug überhaupt mitkommt ist dann auch gering. Dann müsste er bei allen auf den Plätzen den Status kontrollieren bis er jemanden verjagen kann. Da wird er wohl auch nicht auf dem Wunschplatz anfangen, sondern eher bei den Gangplätzen, damit man beim nächsten Mal nicht wieder auf die Idee kommt ihn mit sowas zu belästigen.
Wenn das ganze was bringen soll, dann sind die Plätze grundsätzlich frei zu halten. Das heisst auch bei jeder Kontrolle muss verscheucht werden, wer keinen Anspruch hat. KCI auf den Vorrangplätzen geht gar nicht, außer durchs Zub, und auf den BC-Plätzen nur wenn dem System der Status bekannt ist. Da aber natürlich auch nur für einen Platz, nicht für die Mitreisenden. Dazu wirds aber nie kommen, weil sonst der nächste Bildzeitungsartikel garantiert ist "Skandel, Deutsche Bahn läßt Fahrgäste stundenlang stehen obwohl noch Sitze frei sind"


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