Ausschluss ohne Erstattung des „Gepäckpreises“ (Fahrkarten und Angebote)

JoeO, Braunschweig, Dienstag, 04.02.2025, 18:59 (vor 12 Tagen) @ sibiminus

Nein, das bezieht sich auf den DB Gepäckservice durchgeführt von Hermes, siehe BBDB Teil F.


Das Bezieht sich nicht nur auf den Gepäckservice von Hermes. "Gepäckpreise" sind schon wesentlich älter. Früher gab es an fast jedem Bahnnhof neben dem Fahrkartenschalte auch einen Gepäckschalter. Dort konnten Koffer, Taschen und anderes Gepäck aufgegeben werden. Das Gepäck wurde dann in die Packwagen geladen und gegen eine kleine Gebühr zum Reiseziel befördert. Am Gepäckschalter des Zielbahnhofs konnte es dann (meist am nächsten oder übernächsten Tag) abgeholt werden. Neben "Reisegepäck" (mit passender Fahrkarte) war auch die Versendung als "Expressgut" (ohne Fahrkarte) möglich.

Hier ein Ausschnitt aus dem Kursbuch der Deutschen Reichsbahn "Jahresfahrplan 1944/45 gültig vom 3. Juli 1944 an bis auf weiteres".

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