EVU ≠ Beförderer (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 13.01.2025, 22:02 (vor 28 Tagen) @ Dr. Bahn

Aus meiner Sicht gilt also im konkreten Fall: Arriva ist laut eigener Aussage und laut DB-Reiseauskunft das EU, dass den Dienst betreibt und damit zuständig; unabhängig davon, wer EVU auf dem deutschen Abschnitt ist?

Das würde ich grundsätzlich auch so sehen, allerdings schreibt das SC FGR grundsätzlich „Eisenbahnverkehrsunternehmen“ und grade nicht „Beförderer“.

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Weg mit dem 4744!


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