Teilnahme Schlichtung allgemein (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Freitag, 10.01.2025, 14:55 (vor 4 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Ich würde mich hier ans EBA wenden, die sollen für dich herausfinden wer nun zuständig ist.

Vorher aber am besten bei Arriva fragen und deren (unbefriedigende) Antwort bei der Frage ans EBA anhängen. Sonst wird das EBA nicht nach drei Monaten, sondern überhaupt nicht antworten. ;-)

In diesem Fall haben wir die Antwort schon. Ich sehe sonst generell folgende Beschwerdemöglichkeiten bzgl. Nichtteilnahme:

1) Manchmal steht in den BB, dass das Unternehmen angeblich nicht zur Teilnahme verpflichtet sei. Da könnte man sich m.E. direkt bei der Tarifgenehmigungsbehörde beschweren, warum die das genehmigt hat. Bei den Fernverkehrsanbietern (z.B. SNCF Deutschland, ÖBB Personenverkehr etc.) ist das das BMDV, im Nahverkehr die von den Ländern benannten Stellen.

2) Im SPNV könnte man sich noch an den AT wenden, der das Unternehmen ggf. direkt zur Teilnahme bewegen kann.

3) das EBA nach mindestens einer erfolglosen Beschwerde beim Beförderer

4) Verbände mit Befugnis auf Unterlassung zu verklagen


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