? FGR bei Eurostar Haltausfall (Allgemeines Forum)

A-W, Hannover, Donnerstag, 09.01.2025, 01:21 (vor 6 Tagen) @ IC2182

Hallo,
der Austausch der Fahrplandaten von Eurostar mit der DB ist eher suboptimal, deswegen wundert das nicht. Ob die Verbindung fährt kann man direkt bei Eurostar abfragen: https://www.eurostar.com/de-de/reiseinformationen/fahrplanauskunft (dort kann man auch anhand der Zugnummer suchen).

Wie dort ersichtlich fährt der Zug nur noch bis Köln Hbf (an 21:30, Abfahrt wäre um 21:32). Auch an den Tagen davor und danach wird nur noch bis Köln Hbf gefahren. Vermutlich liegt es an dieser Baustelle: https://karte.bahn.de/detail/e0eba62a-3628-41e8-9c20-c650411ca8b5

HOTNAT greift hier nicht, weil diese Regelung nur für den Fall des Ausfalles oder Verspätung am geplantem Umsteigebahnhof greift, was hier nicht der Fall ist. Da die Fahrkarte ab Brüssel ausschließlich in den Zügen des kontinentalen Eurostars gilt (Londoner Eurostar und kontinentaler Eurostar sind weiterhin zwei Unternehmen, die lediglich gleiches Mutterunternehmen und Marke haben, aber sogar unterschiedliche Beförderungsbedingungen verwenden). Das bedeutet, dass auf jedem Fall ab Köln definitiv eine zusätzliche Fahrkarte benötigt wird.

Aus eigener Erfahrung (ich fahre zwischen Deutschland und London mehrmals im Jahr seit elf Jahren) würde ich während des Umstiegs in Brüssel (es gibt planmäßig über eine Stunde Zeit) zum Schalter des kontinentalen Eurostars zwischen dem Eingang zum Channel Terminal und internationalem Reisezentrum gehen. Zu Thalys-Zeiten sah der so aus: klick mich Auf dem Bahnhofsplan hier befindet er sich zwischen den Beschriftungen „Platform 1-2“ und „Main corridor“. Dort würde ich die Situation schildern und fragen, was die anbieten können. Es könnte sein, dass man etwas zum Teilausfall auf Papier bekommt und unter welchen Bedingungen die Erstattung von zusätzlichen Fahrkarten gewährt wird. Falls gar nichts angeboten wird, dann würde ich explizit nach einer Erlaubnis selbstständig eine Fahrkarte für den Abschnitt Köln - Düsseldorf zwecks Einreichung fragen. Dabei sich gerne auf Art. 18 Abs (3) Satz 1 der FGR-Verordnung 2021/782 (Link https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2021/782/oj?locale=de, man kann auch die PDF-Variante herunterladen) berufen. Es kann helfen, den Art. 18 der Verordnung auszudrucken und vorzuzeigen.
Sollte das auch erfolglos bleiben, kann man noch versuchen beim Zugpersonal beim Einstieg zu erreichen. Ja, beim Einstieg, denn nur dann werden die Fahrkarten kontrolliert und ansonsten läuft der Personal nicht durch den Zug.
Sollte das auch bis Köln scheitern, dann sehe ich zwei Möglichkeiten:
1. Entweder wartet man die 100 Minuten ab planmäßiger Abfahrt in Köln Hbf (also ab 21:32 Uhr) und kauft sich die Fahrkarte erst nach dem Ablauf der Zeit (bei früherem Kauf könnte Eurostar argumentieren, dass die 100 Minuten nicht eingehalten wurden) und dann fahren. Dadurch wäre die Verspätung für die Entschädigung erreicht und es gäbe den Anspruch auf Erstattung der zusätzlichen Fahrkarte. Die Antragstellung ist bei denen schwieriger als bei der DB. Ich werde am Wochenende eine Anleitung dazu schreiben, denn ich habe das Prozedere einmal absolviert (Ausfall in Brüssel für den Zug nach London mit Übernachtung und Umbuchung, die nicht funktionierte) und habe alles zurückbekommen, aber einfach war es nicht.
2. Oder man kauft sich die Fahrkarte für die sofortige Fahrt von Köln nach Düsseldorf und reicht diese nicht zur Erstattung und verzichtet auf Entschädigung. Falls kein Deutschlandticket vorhanden, dann würde die Fahrt im Nahverkehr 14,35 € und im Fernverkehr (ohne BahnCard) aktuell 19,70 € kosten.

Da muss man selbst entscheiden, was einem wichtiger ist.

Viele Grüße
A-W


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