? FGR bei Eurostar Haltausfall (Allgemeines Forum)

A-W, Hannover, Donnerstag, 09.01.2025, 00:25 (vor 6 Tagen) @ JeDi

Leider ist die Verordnung ziemlich eindeutig:

Wenn dem Fahrgast die verfügbaren Optionen für eine Weiterreise mit geänderter Streckenführung nicht binnen 100 Minuten nach der planmäßigen Abfahrtszeit des verspäteten oder ausgefallenen Verkehrsdienstes oder des verpassten Anschlusses mitgeteilt werden, ist der Fahrgast berechtigt, einen solchen Vertrag mit anderen Anbietern öffentlicher Verkehrsdienste mit der Eisenbahn, dem Reisebus oder dem Bus zu schließen. Das Eisenbahnunternehmen erstattet dem Fahrgast die dadurch entstandenen notwendigen, angemessenen und zumutbaren Kosten.

Also sämtliche Optionen davor zählen nicht und die 100 Minuten müssen abgewartet werden, aber im gleichen Absatz gibt es Satz 1:

Unbeschadet des Absatzes 2 kann das Eisenbahnunternehmen sich auf Anfrage des Fahrgasts damit einverstanden erklären, dass der Fahrgast Verträge mit anderen Anbietern von Verkehrsdiensten schließt, die es ihm ermöglichen, den Zielort unter vergleichbaren Bedingungen zu erreichen; in diesem Fall erstatten das Eisenbahnunternehmen dem Fahrgast die ihm entstandenen Kosten.

Daraus folgt, dass man eine Erklärung von Verkehrsunternehmen holen kann und damit muss man nichts abwarten. Ob das herausgegeben wird (in Textform oder Schriftform) steht natürlich auf anderem Blatt...


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