Wo steht das genau? (weiterer Text) (Fahrkarten und Angebote)

GoethesGarten, Montag, 01.07.2024, 17:09 (vor 536 Tagen) @ VT642

Ich gehöre nicht zum DB-Konzern und kenne auch keine solche Anweisung aus den internen DB-Regelwerken. Nur weil etwas für gewisse Leute bisher "kein Problem" war, bedeutet das nicht, dass es immer und überall so gemacht werden muss. Wenn eine Fahrkarte mit einer Reservierungspflicht zusammenhängt und das nicht zusammen buchbar ist, dann verkaufe ich es nicht, weil ich sonst später eine auf den Deckel bekommen kann. Frei nach dem Motto: "Warum haben Sie das dem Kunden ohne Reservierung verkauft? Er behauptet im Nachhinein er wisse von keiner Reservierungspflicht und man hätte ihm das auch nicht gesagt." Genau aus diesem Grund kein Verkauf wenn reservierungspflichter Zug parallel nicht reserviert werden kann. Denn es gibt keine Garantie, dass es zu einem späteren Zeitpunkt funktioniert! Und was dann? Genau. Dann ist die Kacke am dampfen!

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"Nein, ich verkaufe keine Fahrkarten! Ich spende Hoffnung, dass der Zug noch kommt!"


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