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GoethesGarten, Freitag, 31.05.2024, 23:48 (vor 831 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von GoethesGarten, Freitag, 31.05.2024, 23:51

Hallo @JeDi

Diesen Passus habe ich gerade in den AGB der DB gefunden (aktuellste Ausgabe mit Stand 31.05.2024). Jetzt wirst du verstehen, warum ich so extrem irritiert und der festen Überzeugung war, dass meine Aussage richtig war. Aber das soll ja nun endgültig vorbei sein. Warum es aber noch in den AGB steht, weiß ich nicht.

"9.3.4 Der Reisende kann sich, sofern verfügbar, auch ein Fahrgastrechte-Formular mit Bestätigung über die Verspätung im verspäteten Zug aushändigen lassen. In einem DB Reisezentrum erhält der Reisende ein Fahrgastrechteformular mit Bestätigung bis längstens ein Jahr nach dem Verspätungsereignis, sofern die Verspätungsdaten verfügbar sind. Bei Abgabe dieses von der ausgebenden Stelle bestätigten Fahrgastrechte-Formulars und der dazugehörigen Originalfahrkarte in einem DB Reisezentrum erhält der Reisende auf Wunsch den Erstattungs- oder Entschädigungsbetrag sofort ausgezahlt. Ist eine Bearbeitung im DB Reisezentrum nicht möglich, wird der Antrag an das Servicecenter Fahrgastrechte weitergeleitet."

Aber bei der DB weiß die linke Hand ja nicht was die rechte tut.

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"Nein, ich verkaufe keine Fahrkarten! Ich spende Hoffnung, dass der Zug noch kommt!"


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