Kunde würde gern selbständig sein (Allgemeines Forum)

611 040, Erfurt, Mittwoch, 17.04.2024, 05:08 (vor 877 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Bei Papierfahrkarten steht eben keine direkte Verbindung für den NV-Anteil drauf. Muss ja auch nicht, da dort eh keine Strecken- oder Zugbindung besteht.
Wenn auf der gewählten NV-Verbindung nun ein Zug ausfällt oder verspätet ist, sodass ein Anschluss platzt ist natürlich die Zugbindung für den FV aufgehoben. Der Beweis dafür ost natürlich schwierig für den Kunden und bei sehr genauen ZuBs könnte es zu Diskussionen kommen, warum gerade dieser Zug, man hätte ja auch anders... deswegen waren das, wie ich schon oben schrieb die wenigen Fälle wo ich den Stmepel holte.
Ganz generell ist der Kunde aber auch nicht in der Beweispflicht.

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