Kunde würde gern selbständig sein (Allgemeines Forum)

bahnfahrerofr., Dienstag, 16.04.2024, 22:15 (vor 935 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von bahnfahrerofr., Dienstag, 16.04.2024, 22:17


Grundsätzlich gab es nie eine Erfordernis eines Stempels oder einen Anspruch darauf...

Ich meine dass sich ein Anspruch auf offizielle Gültigschreibung der Fahrkarte aus den FGR schon ergibt. Nicht rein die Zugbindungsaufhebung, aber in den Fällen, wo das Ziel aufgrund der Fahrplanänderung / Verspätung nicht mehr oder nicht zumutbar innerhalb der ursprünglichen Geltungsdauer erreicht werden konnte.

Rein die Zugbindungsaufhebung macht im Ausland m.E. aber auch Sinn, sonfern es jetzt nicht gerade der grenzüberschreitende Zug ist. Es ist wohl nicht sichergestellt, dass jeder hinterletzte* Zub einer Auslandsbahn bei der Kontrolle nachvollziehen kann, was die 20-min-Regel in den DB BB ist, warum zwischen Kleinkleckersdorf und Hohenwulsch jetzt SEV mit Fahrzeitverlängerung ist und dass dies beim Kauf noch nicht drin war. Es bestehen bei diversen Auslandsbahnen teils auch andere Vorgehensweisen mit zuggebundenen Fahrkarten (Stichwort Gültigschreibung auf andere Verbindung). Wenn das irgendwie offiziell vermerkt ist, spart es dem Kunden doch letztlich mögliche Diskussionen.

Und dann gibt es halt noch ein paar Fälle, die irgendwo im Graubereich liegen, und wenn man das vorher ohne Stress mal abklären kann, und der Mitarbeitende das auch so sieht, ist es doch beruhigend wenn man auch einen kleinen Nachweis darüber mitnehmen kann.

Ich hatte ja auch schon mehrfach Fälle, die eher unkonventionell waren, und meist habe ich dann schon Personal erwischt, welches mein Problem nachvollziehen konnte und verständnisvoll reagiert hat. Eher selten war dies jedoch an der Des-Information der Fall (positive Ausnahmen bestätigen die Regel).

*nicht abwertend gemeint


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