Verweigerung "Zugbindung aufgehoben" zu stempeln (Allgemeines Forum)

GoethesGarten, Sonntag, 26.05.2024, 00:23 (vor 838 Tagen) @ VT642
bearbeitet von GoethesGarten, Sonntag, 26.05.2024, 00:26

Ich zitiere die Bahn:

Die Bestätigung der Verspätung erfolgt ausschließlich im Zug oder an der DB Information. Die Bestätigung von Verspätungen durch DB-Agenturen ist nicht vorgesehen.

Enthält das Fahrgastrechte-Formular keine Bestätigung, erfolgt die gesamte Abwicklung (Verspätungsprüfung, Entschädigung etc.) grundsätzlich durch das Servicecenter Fahrgastrechte!

Mit Bestätigungsstempel durch DB-Info oder Zub inkl. ausgefülltem Formular gilt:

Bei Abgabe der Originalfahrkarte erfolgt sowohl die Entschädigung als auch die Erstattung bei Fahrtabbruch direkt im DB-Reisezentrum [...]

Ohne Stempel = portofrei mit Antwort-Umschlag zum Servicenter Fahrgastrechte schicken oder bei online gekauften Tickets einfach über den DB-Navigator geltend machen. Hat bei mir einwandfrei funktioniert.

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"Nein, ich verkaufe keine Fahrkarten! Ich spende Hoffnung, dass der Zug noch kommt!"


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