OT: Verpendelung! (Allgemeines Forum)

Twindexx, St. Gallen (CH), Sonntag, 14.04.2024, 13:13 (vor 609 Tagen) @ JeDi

Hoi,

Das Schieben mit 30 km/h ist auch als Zugfahrt erlaubt, nicht nur im Rangierdienst. Dass das auch so stattfindet, wurde ja bereits geschrieben (Bereitstellung im Langenfelder Verfahren)

Nun, das sind die Vorschriften in Deutschland. In der Schweiz sagt das BAV, indirekt geführte Zugfahrten regelt die Infrastrukturbetreiberin. SBB Infra sagt, dass indirekt geführte Zugfahrten auf Strecken nur in Ausnahmefällen, innerhalb eines Bahnhofs gar nicht. SBB Personenverkehr sagt dann, dass Wagen mit weissem, runden Ecksymbol (welches die Panoramawagen haben) als Zugfahrt grundsätzlich nur gezogen werden dürfen, unabhängig der Geschwindigkeit.

EC 8 wird in Zürich einfach als Rangierfahrt bereitgestellt. Im Bereich Zürich HB bis Mülligen grenzen die verschiedenen Bahnhöfe so aneinander, dass auf den meisten Gleisen ein zusammenhängender Rangierbereich besteht. EC 164 Transalpin fährt teilweise als Zugfahrt von Zürich HB nach Zürich Herdern, dazu wird dann extra ans andere Zugsende eine andere Lok angekuppelt.


Grüsse aus der Ostschweiz.

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Aktuell im Einsatz auf den Linien IC 1, IC 2, IC 3, IC 21, IR 13, IR 15, IR 27 und IR 70:
Der SBB FV-Dosto.


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