Anrecht auf Sitzplatz im Familienbereich (ÖBB/DB)? (Allgemeines Forum)

wachtberghöhle, Donnerstag, 07.03.2024, 10:53 (vor 919 Tagen) @ 611 040

Wie ich schon schrieb gilt das m.E. nur fürs Kleinkindabteil, nicht jedoch für den Familienbereich, der ganz regulär von jedem auch reservierbar ist. Was wäre denn dann wenn jemand ohne Kind dort reserviert hat und dann plötzlich eine Familie mit Kindern den "Vorrangplatz" in Anspruch nehmen möchte?
Sinn machen solche Vorrangplätze (Kleinkind, Schwerbehinderten, Rollstuhlbegleiter, BahnComfort) nur, wenn diese auch nur von der entsprechenden Zielgruppe reserviert werden können.

Dann braucht es keine "Vorrangplätze" wenn es nur per Reservierung ginge.
Das frühere Reservierungskontingent für BahnComfort war genau so geregelt. Äusserlich nich als exklusives Kontingent ersichtlich.


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