Anrecht auf Sitzplatz im Familienbereich (ÖBB/DB)? (Allgemeines Forum)

Reservierungszettel, KDU, Mittwoch, 06.03.2024, 21:27 (vor 53 Tagen) @ Anders
bearbeitet von Reservierungszettel, Mittwoch, 06.03.2024, 21:28

Liebe Forengemeinde,

folgendes ist letztes WE passiert: Eine Fahrt mit der Familie von München nach Wien mit Umstieg in Salzburg war geplant, 4 Plätze im Familienbereich wurden reserviert.
Aufgrund der Verspätung des EC wurde in Salzburg der Anschluss verpasst, die Sitzplatzreservierung war damit futsch.
Im Gespräch mit der netten (ÖBB-)Zugbegleiterin des EC sagte mir diese, dass wir im folgenden RJ Salzburg-Wien einfach in Wagen 21 einsteigen sollten, da das der Familienbereich sei - sollte jemand ohne Kinder dort sitzen, dürften wir sie wegschicken, da wir als Familie dort ein Anrecht auf Sitzplätze hätten.
Am Ende war der RJ Salzburg-Wien ziemlich leer und es gab genug freie Sitzplätze.

Wie ist allerdings die Regelung des Familienbereichs: Habe ich als mit Kindern reisende Familie tatsächlich ein Anrecht auf Sitzplätze im Familienbereich, wenn dort offensichtlich Reisende ohne Kinder sitzen? Unterscheiden sich hier die Regelungen von DB und ÖBB?

Natürlich, es ist wie mit allen Plätzen analog zu Vorrangplätzen Bahncomfort usw. alle Sonderplätze sind im Zweifel für berechtigte zu räumen.

Das gilt auf der ganzen Welt - dafür braucht es auch keine extra Regel.

Denn geregelt ist es schon durch die Bezeichnung des Platzes, sonst bräuchte man solche Plätze gar nicht ;)


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