Alles versinkt in einem riesigen Chaos. (Allgemeines Forum)

Ludo, Niedersachsen, Freitag, 01.03.2024, 13:19 (vor 925 Tagen) @ KBD_1880

Woher nimmst du diese Annahme? Unterstellen wir mal, dass durch den Ausfall des IC 2082 eine Verspätung von mind. 60 Minuten am Ziel absehbar ist und wir uns somit im Anwendungsbereich der Fahrgastrechte VO befinden. Dann erlaubt Art. 18 Abs. 1 lit. c) die "Fortsetzung der Fahrt oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts."

Moin,

ich bezog mich auf "eine zu erwartende Verspätung von 20 Minuten" bzw. einen Zugausfall, nicht auf eine zu erwartende Verspätung von 60 Minuten. Dann sind alle von mir genannten Szenarien möglich. Aber eben grundsätzlich nur bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit.

Gruß, Ludo


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