Alles versinkt in einem riesigen Chaos. (Allgemeines Forum)

KBD_1880, Freitag, 01.03.2024, 12:00 (vor 926 Tagen) @ Ludo

Woher nimmst du diese Annahme? Unterstellen wir mal, dass durch den Ausfall des IC 2082 eine Verspätung von mind. 60 Minuten am Ziel absehbar ist und wir uns somit im Anwendungsbereich der Fahrgastrechte VO befinden. Dann erlaubt Art. 18 Abs. 1 lit. c) die "Fortsetzung der Fahrt oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts."

Dann sind wir bei der üblichen Diskussion, die auch bei jedem Streik/jeder Großstörung geführt wird: eine Begrenzung dieses späteren Zeitpunkts auf die von der DB aufgestellte 10-Uhr-Regel enthält die VO nicht. Sie ist dahingehend auch nicht eindeutig, aber allgemein gilt, dass die VO verbraucherfreundlich auszulegen ist. Endgültig klären könnte das jedoch wahrscheinlich nur der EuGH (oder zukünftig, da eine Änderung der Zuständigkeiten ansteht) das EuG im Wege der Vorabentscheidung.


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