Gleich die Anwalt-Keule. Nix Schlichtungsstelle! (Allgemeines Forum)

JanZ, HB, Sonntag, 25.02.2024, 13:49 (vor 932 Tagen) @ GoethesGarten

Habe ich gemacht. Ergebnis:

Ist die Schlichtungsempfehlung rechtlich verbindlich?

Ja. Stimmen beide Parteien der Schlichtungsempfehlung zu, kommt es auf dieser Grundlage zu einer verbindlichen vertraglichen Einigung. Erfreulicherweise können wir in mehr als 80 % der Fälle eine einvernehmliche Lösung erzielen.

Nein, heißt die Anwort, wenn Sie als Verbraucher oder das Verkehrs- bzw. Reiseunternehmen den Vorschlag der söp ablehnen. In diesem Fall ist das Schlichtungsverfahren gescheitert.

Das bedeutet nichts anderes, als dass das Unternehmen die Empfehlung ablehnen kann (deswegen heißt sie ja auch so).


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