Rechtsfrage: Ablehnung Anspruch Fahrgastrechte (Allgemeines Forum)

Bahngenießer, Donnerstag, 15.02.2024, 19:52 (vor 941 Tagen)

Hallo zusammen,

in folgendem Fall hat die DB meinen Anspruch auf Erstattung des Flexpreis-Fahrpreises in Höhe von 50% abgelehnt. Zu Recht?

Vorfall:
Ich hatte eine Flexpreis-Fahrkarte von Frankfurt nach Wuppertal.
Der ICE fuhr in Frankfurt Hbf mit ca. 30 Minuten Verspätung ab, da noch auf verspätetes Personal aus vorheriger Fahrt gewartet werden muss. Dazu musste der ICE dann auch noch zwischen Frankfurt-Flughafen und Köln umgeleitet werden über die Rheinstrecke, da die Schnellstrecke wegen Metalldiebstahl nur eingeschränkt befahrbar war. Außerdem wurde der Zug zwischen Remagen und Köln wegen Bauarbeiten immer wieder ausgebremst. Auch in Köln dauerte die Abfertigung sehr lange. Dazu musste ich in Solingen noch besonders lange auf meinen Anschluss Richtung Wuppertal warten, da der RE7 aus unbekannten Gründen ausfiel und die RB48 Verspätung hatte. Am Ende betrug die Verspätung 146 Minuten.

Im verspäteten und umgeleiteten ICE wurde den Fahrgästen per Lautsprecher ein Fahrgastrechte-Antrag nahegelegt. Ich holte mir auch beim Zugpersonal einen ab und füllte ihn aus. Die Reaktion der Bahn: "Wir bitten Sie um Verständnis, dass in Ihrem Fall keine Entschädigung gezahlt werden kann." (Bezugnehmend auf EU-Verordnung 2021/782, Artikel 19 Abs. 10, da Vandalismus an der Schnellstrecke KRM die Hauptursache war!)

Lohnt es sich, da weiter nachzuhaken? (Mehrere Verspätungsursachen hatten sich aufsummiert; es wurde eine billigere Verbindung genutzt, nämlich linke Rheinstrecke statt Schnellstrecke mit Flexpreis!)


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