Rechtsfrage: Ablehnung Anspruch Fahrgastrechte (Allgemeines Forum)

VT642, Donnerstag, 15.02.2024, 21:06 (vor 940 Tagen) @ Bahngenießer
bearbeitet von VT642, Donnerstag, 15.02.2024, 21:10

Im verspäteten und umgeleiteten ICE wurde den Fahrgästen per Lautsprecher ein Fahrgastrechte-Antrag nahegelegt. Ich holte mir auch beim Zugpersonal einen ab und füllte ihn aus. Die Reaktion der Bahn: "Wir bitten Sie um Verständnis, dass in Ihrem Fall keine Entschädigung gezahlt werden kann." (Bezugnehmend auf EU-Verordnung 2021/782, Artikel 19 Abs. 10, da Vandalismus an der Schnellstrecke KRM die Hauptursache war!)

Hat nicht die DB einst großspurig verkündet, man würde auch über das in der geänderten EU-Verordnung erforderliche Maß hinaus kulant sein und Verspätungen entschädigen?

Ein Tipp für die Zukunft: Bei vorhandenem Deutschlandticket einfach die Fahrt z.B. in Solingen abbrechen, mit dem D-Ticket eine "neue Reise" beginnen und das entsprechend einreichen (Fahrtabbruch wegen Verspätung). Die in Abs. 10 der EU-Verordnung genannten Ausnahmen gelten nur für die Entschädigung, nicht jedoch für das Recht, die Fahrt abzubrechen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum