Gleich die Anwalt-Keule. Nix Schlichtungsstelle! (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Sonntag, 25.02.2024, 11:56 (vor 930 Tagen) @ GoethesGarten
bearbeitet von Barzahlung, Sonntag, 25.02.2024, 11:57

Und wenn er verliert zahlt er alles selbst.

Nein, nur den Selbstbehalt, sofern er rechtsschutzversichert ist und wir sprechen ja von einem klaren Fall, bei dem das fast sicher ausgeschlossen ist.

Wie gesagt: Wer genug Geld hat, kann sich doch einen Anwalt nehmen. Der Rest sollte es zunächst mit der Schlichtungsstelle versuchen.

Ich würde es bei klaren Fällen (nicht zuletzt aufgrund der Bearbeitungsdauer) vor der SÖP erstmal beim EBA versuchen.

Das sind Volljuristen mit Befähigung zum Richteramt.

Das hast Du schön von der Website kopiert. ;-)


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum