Rechtsfrage: Ablehnung Anspruch Fahrgastrechte (Allgemeines Forum)

bahnfahrerofr., Donnerstag, 15.02.2024, 23:30 (vor 941 Tagen) @ VT642

Hat nicht die DB einst großspurig verkündet, man würde auch über das in der geänderten EU-Verordnung erforderliche Maß hinaus kulant sein und Verspätungen entschädigen?

Zumindest haben sie das für solche nicht ganz eindeutigen Fälle eigentlich angekündigt - und das wäre hier eigentlich gegeben (bei rechtzeitig anwesendem Personal und flüssiger Betriebsabwicklung wäre die Verspätung vielleicht nur halb so hoch gewesen - mindestens 25% sollten m.E. in jedem Fall drin sein...)

Aber interessant dass sie jetzt wirklich damit anfangen. Ich hatte bisher seit der VO-Änderung zwei recht eindeutige Fälle mit Personen im Gleis eingereicht, beide gingen ohne Probleme durch.


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