Nicht gleich die Anwalt-Keule. Erst Schlichtungsstelle! (Allgemeines Forum)

GoethesGarten, Samstag, 24.02.2024, 12:14 (vor 931 Tagen) @ sflori
bearbeitet von GoethesGarten, Samstag, 24.02.2024, 12:16

Es gibt Schlichtungsstellen, wenn einem Widerspruch, den Sie erst stellen müssen, nicht vom Service-Center Fahrgastrechte stattgegeben wird.

Falls Ihr Widerspruch gegen die Entscheidung der Bahn abgelehnt wird und es sich, wie bei Ihnen, um einen Fernverkehr-Reise handelt, können Sie sich an die SÖP wenden (aber erst wenn der Widerspruch wirklich abgelehnt wurde oder Sie in angemessener Zeit keine Antwort darauf erhalten):

söp_Schlichtungsstelle für den
öffentlichen Personenverkehr e.V.
Fasanenstraße 81, 10623 Berlin

https://soep-online.de/ihre-beschwerde

Wer hier gleich mit Anwalt kommt, der hat entweder zu viel Geld oder kennt nicht die Möglichkeiten die Reisende haben.

--
"Nein, ich verkaufe keine Fahrkarten! Ich spende Hoffnung, dass der Zug noch kommt!"


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