EVO kennt kein EBE bei fehlender Reservierung (Fahrkarten und Angebote)

sibiminus, Dienstag, 20.02.2024, 17:25 (vor 821 Tagen) @ Giovanni

Der deutsche Gesetzgeber sieht ein erhöhtes Beförderungsentgeld nur bei fehlendem oder ungültigen Fahrausweis vor - eine fehlende Reservierung wird da nicht als Grund benannt.

Die hier diskutierte Regel sieht ja auch kein erhöhtes Beförderungentgelt vor, insofern ist das alles gar nicht einschlägig.

Vertragsstrafen kann es bei Eisenbahnen durchaus geben, ohne dass die in der EVO verankert sind, insoweit haben die Tarifgeber und (E)VU Vertragsfreiheit. Ich habe deinen Betreff mal korrigiert.

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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar


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