EVO kennt keine Strafe bei fehlender Reservierung (Fahrkarten und Angebote)

Giovanni, Dienstag, 20.02.2024, 15:10 (vor 672 Tagen) @ gnampf

Was ist denn der Unterschied zu einer Fahrt ohne Ticket? Fuer diesen Zug gilt als Nutzungsvoraussetzung eben Ticket + Reservierung. Eines von beiden reicht nicht. So wie du ohne Ticket dann neben dem Ticketkosten noch eine Strafe entrichten musst, so ist das dann halt auch bei der Reservierung.

Der deutsche Gesetzgeber sieht ein erhöhtes Beförderungsentgeld nur bei fehlendem oder ungültigen Fahrausweis vor - eine fehlende Reservierung wird da nicht als Grund benannt.
https://www.gesetze-im-internet.de/evo_2023/__6.html

In §7 werden Reservierungen als "sonstige Karten" und nicht als Fahrausweise bezeichnet:
https://www.gesetze-im-internet.de/evo_2023/__7.html

Die Nachzahlung nach §8 EVO dürfte wohl auch schwierig sein, da laut BB die Reservierung bei Fahrkartenkauf kostenlos abgegeben werden sollte.
https://www.gesetze-im-internet.de/evo_2023/__8.html

Der wesentliche Punkt für die Unterscheidung zwischen fehlendem Fahrausweis und fehlender Reservierung ist schlicht, dass bei fehlendem Fahrausweis dem Verkehrsunternehmen ein finanzieller Schaden entsteht - bei fehlender Reservierung, insbesondere wenn diese kostenfrei auszugeben sei, hingegen nicht.

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Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)


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