Strafgebühr bei fehlender Reservierung (Fahrkarten und Angebote)

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Dienstag, 20.02.2024, 13:22 (vor 672 Tagen) @ bahnfahrerofr.
bearbeitet von Alibizugpaar, Dienstag, 20.02.2024, 13:26

Bei bahnseitigem Verschulden und Verunmöglichmachung der Nutzung eines solchen gesperrten Zuges wird sich die Bahn um eine andere Lösung kümmern müssen. Wenn der Zustieg verwehrt wird, dann dies bei der direkten oder späteren Reklamation so angeben.

Was mir aber nicht gefällt, das ist die Bezeichnung "Wichtigtuer" für Schaffner, die die Ideen und Vorstellungen der obersten Etage durchsetzen sollen. Selbstverständlich kann man jeden Zugbegleiter nett ansprechen. Aus so einer Ansprache allein leitet sich aber nicht automatisch ein Anspruch ab, daß dann grundsätzlich keine Regeln mehr gelten, man nun auf jeden Fall in den Zug einsteigen darf.

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Gruß, Olaf

"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."

Goethe an Schiller 1797


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