Strafgebühr bei fehlender Reservierung (Fahrkarten und Angebote)

gnampf, Dienstag, 20.02.2024, 14:35 (vor 672 Tagen) @ sflori

Was ist denn der Unterschied zu einer Fahrt ohne Ticket? Fuer diesen Zug gilt als Nutzungsvoraussetzung eben Ticket + Reservierung. Eines von beiden reicht nicht. So wie du ohne Ticket dann neben dem Ticketkosten noch eine Strafe entrichten musst, so ist das dann halt auch bei der Reservierung. Beim fehlenden Ticket fliegst du ja auch nicht einfach auf freier Strecke raus, nichtmals beim naechsten Halt. Genauso wird dir nicht der Zugang verwehrt oder das Ticket schon beim Zustieg kontrolliert.
Im Falle einer Ueberbesetzung wirds dann vermutlich anders aussehen. Da zahlst du zwar ggf. nicht die 30 Euro, ggf. aber einen Teil der Einsatzkosten der Bundespolizei, wenn die fuer die Raeumung vom Zug gebraucht wird. Denn im Gegensatz zu einem nicht reservierungspflichtigen Zug haettest du ja gar nicht in dem sein duerfen. In der Praxis duerfte das aber an den Personalien scheitern und die fliegst einfach nur raus und die Kosten traegt die Allgemeinheit.


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