Strafgebühr bei fehlender Reservierung (Fahrkarten und Angebote)

bahnfahrerofr., Montag, 19.02.2024, 21:10 (vor 673 Tagen)

Hallo,

zufällig beim Überfliegen der DB-BB (auf der Suche nach etwas anderem) folgendes gelesen:

Reisende, die im Zeitraum einer Reservierungspflicht neben ihrer Fahrkarte keine Reservierung bei der Kontrolle vorlegen können, erhalten eine Fahrgeldnachforde- rung in Höhe des Preises einer Reservierung plus Bearbeitungsentgelt über insgesamt 30 €

Ist diese Regelung neu? Die Formulierung "im Zeitraum einer Reservierungspflicht" lässt ja vermuten, dass die Regelung eher auf die saisonale Reservierungspflicht abzielt und nicht von den Frankreichverkehren herrührt.

Ich finde es ziemlich krass, dass offenbar keine offizielle Ausnahme von der "Strafgebühr" bei vorherigem Bahnverschulden festgelegt ist. Klar, dass viele Personale wohl nichts erheben werden in solchen Fällen, aber gerät man an seltene Wichtigtuer, ist man erstmal ausgeliefert.

Persönlich würde ich eher dazu neigen bei Bahnverschulden die Personalienaufnahme für die FN zu verweigern. Sollte dann tatsächlich ein Fahrtausschluss akut drohen, könnte man auch zahlen, und die FN anschließend über die Fahrgastreche versuchen zurückzufordern. Wie ggf. das EBA dazu steht, bleibt unklar, und die SÖP wird sich wohl eher dem Fahrgast anschließen, deren Vorschläge werden aber wohl auch nicht immer von der DB angenommen (in meinem einzigen bisherigen söp-Fall, z.B.).

Welches Vorgehen haltet ihr da für richtig?


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