Strafgebühr bei fehlender Reservierung (Fahrkarten und Angebote)

sflori, Dienstag, 20.02.2024, 13:55 (vor 675 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Für mich ist das ganze eigentlich ein Fall für einen auf Verbraucherrecht spezialisierten Anwalt.

Ich sehe das genauso. Einen Fahrtausschluss oder eine Einstiegsverweigerung kann ich gut nachvollziehen. Aber dass man im Nachgang eine 30-Euro-Strafe zivilrechtlich erfolgreich eintreibt, obwohl der Reisende über eine gültige Fahrkarte verfügte, kann ich mir schwerlich vorstellen.


Bye. Flo.


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