FGR: Unterbrochener Verkehrsdienst (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Sonntag, 24.12.2023, 14:17 (vor 994 Tagen) @ michael_seelze
bearbeitet von Barzahlung, Sonntag, 24.12.2023, 14:19

Einen Hinweis darauf, dass die Unterbrechung nur im Zusammenhang mit nächtlichen Verkehrspausen wirkt, kann ich nicht finden.

Das hat auch keiner behauptet.

Wenn man eine nächtliche Verkehrspause am Bahnhof überbrücken muss, scheint mir die fehlende Möglichkeit der Fortsetzung der Fahrt innerhalb einer vertretbaren Frist allerdings erfüllt.

In Anbetracht der Definition von "Dienst" als

Schienenpersonenverkehrsdienst, der zwischen Bahnhöfen nach einem Fahrplan betrieben wird, einschließlich Verkehrsdienste, die für eine Weiterreise mit geänderter Streckenführung angeboten werden

in Artikel 3 Nr. 10 der genannten Verordnung, kann man darauf kommen, dass Art. 20 Abs.3 auf Störungen, abzielet, bei der selbst die Weiterreise mit geänderter Streckenführung nicht mehr möglich ist [Zug auf der Strecke blockiert etc.].

Das kann man so sehen. Nur woraus leiten die Österreicher dann den Anspruch auf ein Taxi ab? Aus dem Eisenbahn-Beförderungs- und Fahrgastrechtegesetz jedenfalls nicht. Dort findet sich nämlich nur die Begrenzung auf einen 50-Euro-Höchstwert für den SPNV.
https://www.jusline.at/gesetz/eisbbfg


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