"Durchgehender Nachtverkehr" nicht in FGR (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Freitag, 22.12.2023, 20:47 (vor 996 Tagen) @ michael_seelze
bearbeitet von Barzahlung, Freitag, 22.12.2023, 20:50

Da es den Begriff "durchgehender Nachtverkehr" nicht in den BB und der EU-VO zu den Fahrgastrechten gibt, ist die Frage nicht relevant.

Die Frage nach einem durchgehender Nachtverkehr ist insofern relevant, ob der Erstattungsbetrag auf 120 Euro gedeckelt werden darf, weil nur das nationale Zusatzrecht aus § 11 EVO greift, oder ohne festen Höchstwert zu erstatten ist, weil der Beförderer durch Art. 20 Abs. 3 VO (EG) 2021/782 zur Organisation eines alternativen Verkehrsdienstes verpflichtet war.


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