? zu Fahrgastrechten (Allgemeines Forum)

JanZ, HB, Freitag, 22.12.2023, 14:18 (vor 996 Tagen) @ EK-Wagendienst

Ja, ich sehe das anders. Auf fahrgastrechte.info steht (Hervorhebung im Original):

Bei einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr und einer zu erwartenden Verspätung von mind. 60 Min. am Zielbahnhof
oder
bei Ausfall eines Zuges, wenn es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und der Zielbahnhof ohne Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann.

Der erste Fall ist hier ja wohl gegeben.


Ok, ich sehe das so, aber bin kein juristischer Experte.

Ich finde nicht, dass man ein juristischer Experte sein muss, um zu sehen, dass hier Fall 1 und damit die gesamte Bedingung erfüllt ist. Aber ja, letztendlich entscheidet das EVU bzw. das Servicecenter.


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