Diskussion am Thema vorbei (Allgemeines Forum)

rainman51, Paderborn, Samstag, 09.12.2023, 17:41 (vor 1065 Tagen) @ EDO

Es handelt sich um eine fiktive Frage. Mir geht es nicht darum, ob es richtig oder vernünftig ist, für einen - beispielhaft! - Gerechtstermin am nächsten Morgen die letzte Verbindung des Vorabends zu wählen.

Anders formuliert. Fahrgast F hat Ersatzbeförderung in Anspriuch genommen und die ist ihm vom Servicecenter Fahrgastrechte auch bewilligt worden. Es wurde für 400 km PKW-Fahrt 120 € erstattet. Die Frage war einzig und allein, ob er für die Rückfahrt auch entschädigt wird.

Anderes Beispiel: Fahrgast F2 hat eine Fahrkarte von A nach B und zurück nach A. Die Verbindung auf der Hinfahrt von A nach B fällt aus, er nimmt sein eigenes Auto. Ihm werden Fahrgastrechte zugesprochen für den ausgefallene Verbindung A-B. Nun kann er aber nicht mit dem Zug die Rückfahrt antreten, da er ungeplant ja sein Auto dabei hat.

Ist das verständlicher?

Für die Rückfahrt kann die Bahn ja die Leistung zur Verfügung stellen. Dann ist sie auch nicht zur Erstattung verpflichtet.
Sowas ließe sich vermutlich nur durch eine Klage klären.


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