Fiktive Frage zu Fahrgastrechten (Allgemeines Forum)

gnampf, Samstag, 09.12.2023, 16:49 (vor 1010 Tagen) @ rainman51

Die Chancen stehen da eher schlecht, da man bei einem wichtigen Termin nicht die letzte Verbindung des Tages nehmen sollte….

Was für ein Dorfgericht wäre das denn, zu dem man es mit der letzten regulären Verbindung des Tages noch schaffen würde ;-) Sicherlich sind die Chancen auf Schadensersatz größer wenn man entsprechend Pufferzeit einplant, allerdings müsste man beim Streikfall oder "Unwetter" wie in Bayern ggf. mehrere Tage im Voraus anreisen. Das kann wohl auch keiner erwarten. Genausowenig wie erwartet werden kann das jeder einen Führerschein hat, oder die Kosten für mehrere 100km Taxi auslegen kann.
Aber wie ja schon geschrieben... ohne Anwalt wird da eh nichts passieren, da die DB derartige Ansprüche sicherlich nicht einfach akzeptieren wird.


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