Fiktive Frage zu Fahrgastrechten (Allgemeines Forum)

gnampf, Samstag, 09.12.2023, 14:32 (vor 1009 Tagen) @ Elefant01

das SC FGR erstattet bei einer Fahrt mit dem PKW durchaus Hin- und Rückweg. Aber eben alles im Rahmen der 120 Euro. Höhere Kosten nur bei Übernachtung und Taxi mit Gutschein. Bei einem PKW ist aber der DB durchaus bewusst, dass dieser wieder zurück muß, im Gegensatz zum Taxi oder One-Way-Mietwagen. Habe solche Fälle sowohl schon bei Abholung vom Bahnhof erstattet bekommen, wie auch bei Nutzung eines Carsharing-Wagens der wieder zurück musste.
Sollte das Gericht wirklich bei den Umständen die Strafe erheben, dann kann man natürlich unabhängig der Fahrgastrechte versuchen diese von der DB erstatten zu lassen. Wie gut die Chancen stehen wird einem der Anwalt wohl erzählen, ohne den hier eh nicht viel gehen wird.


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