Fiktive Frage zu Fahrgastrechten (Allgemeines Forum)

rainman51, Paderborn, Samstag, 09.12.2023, 16:43 (vor 1009 Tagen) @ gnampf
bearbeitet von rainman51, Samstag, 09.12.2023, 16:44

Sollte das Gericht wirklich bei den Umständen die Strafe erheben, dann kann man natürlich unabhängig der Fahrgastrechte versuchen diese von der DB erstatten zu lassen. Wie gut die Chancen stehen wird einem der Anwalt wohl erzählen, ohne den hier eh nicht viel gehen wird.

Die Chancen stehen da eher schlecht, da man bei einem wichtigen Termin nicht die letzte Verbindung des Tages nehmen sollte….


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