Fiktive Frage zu Fahrgastrechten (Allgemeines Forum)

Elefant01, Samstag, 09.12.2023, 13:17 (vor 1009 Tagen) @ EDO

Hallo EDO,

die Fahrkarte galt für die Fahrt zum "Gerichtsort".
Es erscheint logisch, dass die Bahn dann auch die Kosten für die Ersatzfahrt dorthin erstatten wird.
Wenn der Beantragende mit dem Auto auch wieder zurück fahren will, aus welchen Gründen auch immer, dann scheint mir das und Kosten dafür "sein Bier zu sein".

Die Bahn erstattet also die Fahrt, ist aber nicht für die Absicherung aller Lebensridiken verantwortlich.

Viele Grüße aus dem gut besuchten Nürnberger Hauptbahnhof

Elefant01#


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